Im Jahr 2009 wurde Herrn Rechtsanwalt Peter Bernhart die Berechtigung zum Führen des Titels Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg erteilt.

Voraussetzung einen Fachanwaltstitel führen zu dürfen, ist der Erwerb diverserer theoretischer und praktischer Zusatzqualifikationen.
Die dauerhafte Führung des Titels bedarf der jährlichen Weiterbildung z.B. in Form der Teilnahme an Seminaren oder dem Halten von Vorträgen auf diesem Rechtsgebiet.

Praktische Erfahrungen sammelt(e) Herr Rechtsanwalt Peter Bernhart in zahlreichen Fällen.

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